Brandmeldeanlagen München:
Feuer frühzeitig entdecken

 Wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen, ist Zeit der entscheidende Faktor. Eine Brandmeldeanlage kann Feuergefahren frühzeitig entdecken und auf sie aufmerksam machen – ­durch ein lautstarkes Alarmsignal oder eine direkte Meldung an die Feuerwehr. Auf diese Weise können Brände meist schon in der Entstehungsphase gelöscht werden, bevor Schlimmeres passiert.

 

Rauchmelder oder Brandmeldeanlage?
Das ist der Unterschied.

Bei elektronischen Brandmeldesystemen gibt es einige Begriffe, die oft verwechselt werden. Zur Erklärung: „Brandmeldeanlage“ ist die Bezeichnung für das Gesamtsystem, das aus Brandwarnmeldern und einer Brandmeldezentrale (BMZ) besteht. Für private Wohnungen und Eigenheime sind Brandmeldeanlagen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Rauchmelder allerdings schon: Sie müssen in allen Schlafräumen, in allen Kinderzimmern und Fluren installiert werden.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Am häufigsten kommen in Privathaushalten die so genannten foto-optischen Rauchmelder zum Einsatz. Sie funktionieren so: Im Inneren des Geräts befindet sich eine Diode, die einen Infrarotstrahl aussendet. Solange dieser Lichtstrahl nicht unterbrochen wird, verhält sich der Rauchmelder ruhig. Wenn jedoch Rauchpartikel den Strahl unterbrechen und im Gehäuse des Rauchmelders zerstreuen, lösen seine Sensoren Alarm aus – einen durchdringenden Piepton.

Eine gute Kombi: Rauchmelder und Einbruchmeldeanlage

Wenn in Ihrem Haus bereits eine Alarmanlage installiert ist (oder Sie über die Anschaffung nachdenken), können Sie diese auch mit Rauchwarnmeldern aufrüsten. Erkennt der Rauchmelder dann einen Brand, leitet er die Meldung an die Service-Leitstelle Ihrer Einbruchmeldeanlage weiter. Der Wachdienst in der Service-Zentrale kann dann zeitnah einschreiten und alle nötigen Maßnahmen in die Wege leiten. Auf diese Weise können Sie auch weitere Gefahrenmelder mit Ihrer Einbruchmeldeanlage kombinieren: zum Beispiel Wassermelder (für die Spül- und Waschmaschine) oder Gas- bzw. CO2-Melder für den Gasherd oder den Kamin.

Häufig gestellte Fragen

Warum sind Rauchwarnmelder so wichtig?
Ganz klar: Rauchwarnmelder können Leben retten! Gefahr lauert besonders nachts: Während sich der Mensch in der Tiefschlafphase befindet, schläft nämlich auch sein Geruchssinn. Der Ausbruch eines Feuers wird von den Schlafenden meist gar nicht wahrgenommen. Das Heimtückische dabei: Bei einem nächtlichen Brand ist der Rauch erst einmal gefährlicher als die Flammen. Die Brandgase wirken betäubend und sind schon nach wenigen Minuten tödlich. 90% der Opfer von Wohnungsbränden sterben nicht direkt durch das Feuer, sondern durch eine Rauchvergiftung. Mit Rauchwarnmeldern gewinnen Sie wertvolle Zeit, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen – sie sind echte Lebensretter!

Wo und in welchen Räumen wird ein Rauchwarnmelder angebracht?
In den einzelnen Bundesländern ist die Rauchwarnmelderpflicht für private Wohngebäude im Detail leicht unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich sehen die Landesbauordnungen vor, dass Rauchwarnmelder in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden müssen. In Berlin und Brandenburg gilt die Pflicht zusätzlich auch für das Wohnzimmer und für Arbeitszimmer. Rauchwarnmelder sollten mittig an der Zimmerdecke installiert werden. In Räumen, die größer als rund 60 qm sind oder sich über zwei Etagen erstrecken, müssen Sie weitere Rauchwarnmelder anbringen.

 Was ist der Unterschied zwischen Rauchwarnmelder und Rauchmelder?
Die akustischen Warngeräte, die in privaten Häusern und Wohnungen zum Einsatz kommen, heißen ganz korrekt Rauchwarnmelder. Deshalb spricht man auch von einer „Rauchwarnmelderpflicht“ für Eigentümer und Vermieter. Die Rauchwarnmelder schlagen lokal mit lauten 85 db Alarm, wenn sie Rauch wahrnehmen und warnen die Bewohner vor einem möglichen Brand.

Der Begriff „Rauchmelder“ wird umgangssprachlich oft synonym mit „Rauchwarnmelder“ benutzt, bezeichnet aber ein komplexeres Gerät. Den Rauchmelder findet man meist in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen oder Bibliotheken. Hier ist er Teil einer Brandmeldeanlage und fängt nicht vor Ort an zu piepen, sondern meldet das Ereignis an die Brandmeldezentrale, über die z.B. direkt die Feuerwehr gerufen wird.

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