So schützt Videoüberwachung Ihr Unternehmen

 Eine Kameraüberwachung erfüllt für Unternehmen aus Gewerbe oder Industrie oft gleich mehrere Aufgaben. Eine ist sehr naheliegend: Videosysteme helfen bei der Objektüberwachung zum Schutz vor Einbruch, Vandalismus oder Industriespionage. Potenzielle Täter werden durch Überwachungstechnik abgeschreckt, so dass ein Schaden abgewehrt oder zumindest geringgehalten wird. Doch Videotechnik kann noch mehr.

 

Vielfältiger Einsatz von Videotechnik 

Überwachungskameras kommen auch bei der Produktionskontrolle, der Wareneingangsprüfung oder im Yard Management zum Einsatz. Es gibt viele Bereiche, in denen sich Videoüberwachung und die Themen Zutrittskontrolle und Einbruchmeldeanlagen überschneiden. Gern informieren wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, verschiedene Systeme in einer einzigen benutzerfreundlichen Plattform zusammenzuführen.

Welche Überwachungsziele soll Ihr Videosystem erfüllen?

Eins steht fest: An industriellen, kommerziellen oder öffentlichen Standorte sollen Eindringlinge möglichst frühzeitig bemerkt werden, um Gefahren für Personen und Sachwerte abzuwehren. Es ist jedoch wichtig, sich auch über die Phase nach dem „Bemerken“ Gedanken zu machen.

Sollen Täter nur beobachtet werden, bis der Werkschutz eingreift? Wollen Sie Eindringlinge dank HD-Qualität identifizieren können? Oder möchten Sie Live-Videobilder zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Bei der Planung Ihres Videosystems legen wir mit Ihnen zunächst mögliche Schutzziele fest, denn danach bemessen sich Umfang und Ausführung Ihrer neuen Videoüberwachungsanlage.

Das gehört zu einer professionellen Videoüberwachungsanlage

Neben Videokameras und Monitoren zur Wiedergabe der Bilder ist auch eine Zentrale für die Bildverarbeitung und Speicherung Teil von Videoüberwachungsanlagen. Welche Komponenten dabei genau zum Einsatz kommen, hängt von Ihren individuellen Schutzzielen, den örtlichen Gegebenheiten und natürlich vom Budgetrahmen ab.

Allein im Kamerabereich stehen viele Optionen zur Auswahl. Dome-Kameras, vandalismussichere Outdoor-Kameras, Mini-Kameras oder Infrarot-Technik – unsere Experten haben den Überblick und beraten Sie und Ihr Unternehmen gern!

Rechtsfragen und Datenschutz – was dürfen Unternehmen?

Ohne triftigen Grund darf nicht in das Persönlichkeitsrecht von Menschen eingegriffen werden, da sind sich die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einig. Eine Videoüberwachung ist jedoch dann rechtens, wenn sie konkret der Wahrung berechtigter Interessen oder zur Abwehr von Gefahren dient. Für Unternehmen fällt darunter zum Beispiel der Schutz von Eigentum oder das Hausrecht.

 

Grundsätzlich gilt:

➔ Hinweisschilder müssen deutlich sichtbar auf die
Videoüberwachung hinweisen

➔ In Toiletten oder Umkleideräumen ist die
Kameraüberwachung nicht erlaubt.

➔ In Freizeitbereichen wie Pausenräume oder Sitzgruppen
dürfen keine Kameras angebracht werden.

➔ Wo mit viel Bargeld umgegangen wird, zum
Beispiel in Kassenbereichen, ist der Einsatz von
Videotechnik in der Regel zulässig.

Videoüberwachung: den Betriebsrat einbinden

Schmid Alarm aus Stockdorf bei München unterstützt Sie als Arbeitgeber dabei, Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform zu  gestalten. Dabei binden wir auch gern die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) und den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens ein. Um den berechtigten Interessen von Mitarbeitern und Unternehmen gerecht zu werden, beraten wir Sie gern zu möglichen Lösungen im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz, z.B. Vier-Augen-Prinzip in der Bildauswertung, Verpixelung oder Schwärzung von sensiblen Teilbereichen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lässt sich bei der Videoüberwachung das Datenvolumen für die Aufzeichnung reduzieren?
Die Datenlast, die bei der Videoüberwachung per Netzwerk-IP-Kameras anfällt, ist in der Tat nicht zu unterschätzen. Je nachdem, wie viele Kanäle bzw. Kameras in das System eingebunden sind, steigt das Datenvolumen – hier ist eine stabile Peripherie notwendig. Um Ihre Unternehmens-IT bei langen Aufzeichnungszeiträumen nicht unnötig zu belasten, kommt das Ringspeicherverfahren zum Einsatz. Hierbei werden die Videobilder als einzelne Datenpakete gespeichert und z.B. nach fünf Tagen sukzessive gelöscht, wenn neuere Aufzeichnungen hinzukommen. Auch wenn Sie ein Ereignis erst nach mehreren Tagen, z.B. nach einem Wochenende, bemerken, stehen Ihnen die Bilddaten also noch zur Verfügung.

Wie lange dürfen die Bilder der Kameraüberwachung im Betrieb gespeichert werden?
Die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen unterliegt den strengen Regeln des Datenschutzes. Grundsätzlich muss eine Zweckmäßigkeit vorliegen, d.h. beispielsweise ein konkreter Verdacht, die Aufklärung einer Straftat oder die Gefahrenabwehr. Nach Ablauf dieses Zwecks müssen die Daten der Kameraüberwachung vernichtet werden. Für Geldinstitute kann das beispielsweise bedeuten, dass Videobilder nur so lange gespeichert werden dürfen, bis die tägliche Kassenprüfung das Fehlen eines Geldbetrages aufdecken würde – zuzüglich einer gewissen Reaktionszeit zur Auswertung des Materials. Langfristiges Archivieren von Aufnahmen, die Mitarbeiter zeigen, ist also nicht zulässig.

Bietet Schmid Alarm aus Stockdorf bei München auch Videoüberwachung für den Kassenbereich im Einzelhandel?
Videoüberwachungsanlagen, die dem Einbruchschutz dienen, unterstützt Schmid Alarm Ihr Unternehmen auch bei der internen Gefahrenabwehr. Da Kassenbereiche, Abrechnungsräume und Tresorräume, in denen mit Bargeld oder Wertsachen umgegangen wird, ein besonderes Risiko darstellen, bieten wir Ihnen auch hier intelligente Video-Lösungen. Natürlich gilt es auch in diesem Bereich, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter und Voraussetzungen wie Hinweisschilder, Einzelfallprüfung und Speicherungsdauer peinlich genau zu beachten.

Fallbeispiel

Das sagen unsere Kunden

„Wir haben unsere Hauptniederlassung in Fürstenfeldbruck vor einigen Jahren durch Schmid Alarm mit einer Einbruchmeldeanlage und einer Videoanlage inkl. Perimeterüberwachung mit Thermalkameras und Videoaufschaltung auf den Wachdienst ausstatten lassen. Dadurch konnten schon etliche Einbruchsversuche auf unser Grundstück vereitelt werden, was uns viel Zeit, Kosten und Ärger erspart hat. Die Investition hat sich mehr als ausgezahlt. Deswegen haben wir auch unseren neuen 2. Recyclinghof vor kurzem durch Schmid Alarm ausrüsten lassen und sind davon überzeugt, die gleichen Erfolge verzeichnen zu können.“

 

Alexander Schmid,
Geschäftsführer, Eisen Rudi Schmid oHG in Fürstenfeldbruck

Auf der Suche nach einer optimierten Videoüberwachung bin ich über einen persönlichen Kontakt auf Schmid Alarm aufmerksam geworden. Wir hatten sowohl sicherheitstechnische wie auch logistische Anforderungen, welche das Team von Schmid Alarm zu unserer vollsten Zufriedenheit umsetzen konnte.

 

Andreas Klarwein,
Geschäftsführer, Gebrüder Klarwein GmbH, Weßling

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