Häufig gestellte Fragen
Wie lässt sich bei der Videoüberwachung das Datenvolumen für die Aufzeichnung reduzieren?
Die Datenlast, die bei der Videoüberwachung per Netzwerk-IP-Kameras anfällt, ist in der Tat nicht zu unterschätzen. Je nachdem, wie viele Kanäle bzw. Kameras in das System eingebunden sind, steigt das Datenvolumen – hier ist eine stabile Peripherie notwendig. Um Ihre Unternehmens-IT bei langen Aufzeichnungszeiträumen nicht unnötig zu belasten, kommt das Ringspeicherverfahren zum Einsatz. Hierbei werden die Videobilder als einzelne Datenpakete gespeichert und z.B. nach fünf Tagen sukzessive gelöscht, wenn neuere Aufzeichnungen hinzukommen. Auch wenn Sie ein Ereignis erst nach mehreren Tagen, z.B. nach einem Wochenende, bemerken, stehen Ihnen die Bilddaten also noch zur Verfügung.
Wie lange dürfen die Bilder der Kameraüberwachung im Betrieb gespeichert werden?
Die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen unterliegt den strengen Regeln des Datenschutzes. Grundsätzlich muss eine Zweckmäßigkeit vorliegen, d.h. beispielsweise ein konkreter Verdacht, die Aufklärung einer Straftat oder die Gefahrenabwehr. Nach Ablauf dieses Zwecks müssen die Daten der Kameraüberwachung vernichtet werden. Für Geldinstitute kann das beispielsweise bedeuten, dass Videobilder nur so lange gespeichert werden dürfen, bis die tägliche Kassenprüfung das Fehlen eines Geldbetrages aufdecken würde – zuzüglich einer gewissen Reaktionszeit zur Auswertung des Materials. Langfristiges Archivieren von Aufnahmen, die Mitarbeiter zeigen, ist also nicht zulässig.
Bietet Schmid Alarm aus Stockdorf bei München auch Videoüberwachung für den Kassenbereich im Einzelhandel?
Videoüberwachungsanlagen, die dem Einbruchschutz dienen, unterstützt Schmid Alarm Ihr Unternehmen auch bei der internen Gefahrenabwehr. Da Kassenbereiche, Abrechnungsräume und Tresorräume, in denen mit Bargeld oder Wertsachen umgegangen wird, ein besonderes Risiko darstellen, bieten wir Ihnen auch hier intelligente Video-Lösungen. Natürlich gilt es auch in diesem Bereich, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter und Voraussetzungen wie Hinweisschilder, Einzelfallprüfung und Speicherungsdauer peinlich genau zu beachten.