Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

 

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Schmid Alarm GmbH
Gautinger Straße 9
82131 Stockdorf
Bayern

 

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Sicherheitssystem für Privat- sowie Gewerbekunden. Dienstleistung und Produkte.

 

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Wir bieten über unsere Website www.schmid-alarm.de Sicherheitssysteme an die sich an Gewerbe- Sowie Privatkunden richten. Unsere Dienstleistung umfasst Einbruch- und Brandmeldeanlagen, Alarmverfolgung, Videoüberwachung, Perimetersicherung, Zutrittskontrollsysteme, Planung und Kundendienst.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Wir erreichen in kleinen Teilen nicht den vollen Kontrast bei Links in den Privatbereich und auch Textpassagen zu Bildern für den Privatbereich.

Unverhältnismäßige Belastung

Um den vollen Kontrast in den Bereichen zu gewährleisten, müssten wir unsere CI / Layout komplett neu erstellen da diese Farbkombinationen bereits in allen Medien so umgesetzt worden sind.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir werden bei der nächsten CI / Layoutüberarbeitung die Kontraste der Firmenfarben so anpassen das wir in jedem Bereich einen barrierefreien Kontrast erreichen werden.

 

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 19.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 19.05.2025

 

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.